Der ambulante Pflegedienst Koch für die Gemeinde Gramzow bietet Ihnen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung, in Ihrer eigenen Häuslichkeit oder unserer Wohngemeinschaft, an.
Die Unterstützung durch unser qualifiziertes Fachpersonal wird individuell auf Ihren Hilfebedarf abgestimmt.
Aus unserem umfangreichen Leistungsangebot können Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen auswählen:
Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI
Wir unterstützen Sie bei der täglichen Morgen- oder Abendtoilette, beim wöchentlichen Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden, bei dem Erhalt Ihrer Mobilität, - und vielem mehr was zur Senioren- und Krankenpflege gehört.
Um herauszufinden, welche Unterstützung Sie für eine optimale Versorgung benötigen, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Pflegeplan.
Dabei beraten wir Sie auch über die Finanzierung der Pflegeleistungen (Pflegegrad 1 - 5) durch die Pflegeversicherung. Sie erhalten aussagekräftige Kostenvoranschläge und umfangreiches Informationsmaterial.
Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Medizinische Leistungen nach § 37 SGB V
Um die ärztliche Behandlung zu unterstützen kann Ihnen Ihr Arzt Häusliche Krankenpflege verordnen.
Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer Pflegefachkraft erbracht werden, wie z.B.: Medikamente stellen und verabreichen, Verbandswechsel, Injektionen, Katheterpflege oder das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
Für die medizinischen Leistungen der Behandlungspflege ist die jeweilige Krankenkasse der Kostenträger und einer Verordnung des behandelnden Arztes notwendig.
Hilfen im Haushalt
Wir unterstützen Sie bei den Verrichtungen im Haushalt, die Ihnen alleine zu beschwerlich geworden sind, z.B.:
- Einkaufen oder beim Einkaufen begleiten
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wechseln der Kleidung und Waschen der Wäsche
- Reinigen der privaten Räumlichkeiten
- Aufziehen der Bettwäsche
Die Kosten für die Hilfen im Haushalt übernimmt unter gegebenen Umständen, teilweise die Pflegekasse. Wir beraten Sie dazu gerne.
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Ein Pflegefall in der Familie verändert das Leben aller Beteiligten. Die große Aufgabe, allen Anforderungen des Erkrankten, der Familie und des eigenen Berufs rund um die Uhr gerecht zu werden, führen oft an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit.
Gerne entlasten wir auch Sie als Pflegepersonen indem wir zeitweilig die Betreuung zu Hause übernehmen oder mit dem zu Pflegenden Spaziergängen oder die Freizeitgestaltung übernehmen.
Auch die Begleitung individueller Pflegesituationen oder die Unterstützung bei der Haushaltsführung können wir zur Entlastung Ihrer Pflegepersonen erbringen.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Sie pflegen Ihren Angehörigen und möchten auch mal Urlaub machen?
Oder durch eine eigene Krankheit schaffen Sie die Pflege nicht mehr.
Wir vertreten Sie, so dass Sie sich richtig erholen und neue Energie für die anstrengende Pflege tanken können. Das können Sie Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Ersatzpflege) bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen.
Beratungsbesuch nach § 37 (3) SGB XI
Wenn Sie die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen als Pflegeperson leisten und Pflegegeld von den Krankenkassen erhalten, sind Sie per Pflegegesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch von einem zugelassenen Pflegedienst der Region durchführen zu lassen.
Auf Anfrage führen wir bei Ihnen die von der Pflegekasse geforderten Beratungseinsätze in notwendigen Zeiträumen durch.
Sie werden umfassend beraten zu allen Themen der häuslichen Pflege, der Pflegeversicherung, der Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder der Nutzung von Hilfsmitteln.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.