Behandlungspflege
Medizinische Leistungen nach § 37 SGB V
Um die ärztliche Behandlung zu sichern kann Ihnen Ihr Arzt Häusliche Krankenpflege verordnen. Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer Pflegefachkraft erbracht werden, wie z.B.: Medikamente stellen und verabreichen, Verbandwechsel, Injektionen, Katheterpflege oder das Anziehen der Kompressionsstrümpfe.
Für Leistungen der Behandlungspflege ist die jeweilige Krankenkasse der Kostenträger. Es ist hierfür eine Verordnung des behandelnden Arztes notwendig.