Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Sie pflegen Ihren Angehörigen und möchten auch mal Urlaub machen? Oder durch eine eigene Krankheit schaffen Sie die Pflege nicht mehr. Wir vertreten Sie, so dass Sie sich richtig erholen und neue Energie für die anstrengende Pflege tanken können. Dazu können Sie Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Ersatzpflege) bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen.
Kann die Pflege zu Hause während Ihrer Abwesenheit nicht sichergestellt werden, beraten wir Sie gerne zum Angebot der ganztägigen Verhinderungspflege. Zur Überbrückung der Pflegesituation genießt Ihr Angehöriger den Aufenthalt im Seniorenzentrum „Lebensherbst“ und wird von den erfahrenen Pflegekräften rund um die Uhr liebevoll gepfleget und betreut. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
Beratungsbesuch nach § 37 (3) SGB XI
Wenn Sie die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen als Pflegeperson leisten und Pflegegeld von den Pflegekassen erhalten, sind Sie per Pflegegesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratungsbesuch von einem zugelassenen Pflegedienst der Region durchführen zu lassen. Auf Anfrage führen wir bei Ihnen die von der Pflegekasse geforderten Beratungseinsätze in den notwendigen Zeiträumen durch. Sie werden umfassend beraten zu allen Themen der häuslichen Pflege, der Pflegeversicherung, der Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder der Nutzung von Hilfsmitteln. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.